Satzung

Die Satzung bestimmt die innere Organisation des FSR BCE. Über Änderungen wird jährlich in der Vollversammlung abgestimmt. Bei dieser hat jeder Studierende der Fachschaft ein Vorschlags- und Stimmrecht.

Die letzte Änderung wurde bei der Vollversammlung am 16.04.2018 beschlossen.

Wie der Fachschaftsrat gewählt wird und wie er sich zusammensetzt wird weitergehend in der Wahlordnung beschrieben.

Die Satzung und die Wahlordnung wurden auf Grundlage der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam erstellt.

Satzung Fachschaft Bio –, Chemie – und Ernährungswissenschaft der Universität Potsdam

Stand: 16.04.2018

§1 Geltungsbereich

  1. Alle Studierenden der Universität Potsdam, die Bachelor Biowissenschaften und/oder darauf aufbauende Masterstudiengänge, Biochemie, Biologie, Chemie und/oder Ernährungswissenschaft im Haupt oder Nebenfach studieren, einschließlich aller anderen möglichen Abschlussarten, sind Mitglied in der Fachschaft „Biologie, Chemie und Ernährungswissenschaft“ (BCE).
  2. Die Fachschaft BCE ist ein Organ der verfassten Studierendenschaft der Universität Potsdam gemäß der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

§2 Organe

1. Die Organe der Fachschaft BCE sind:

  • die Vollversammlung
  • der Fachschaftsrat (FSR BCE).

§3 Die Vollversammlung der Fachschaft BCE

  1. Die Vollversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Fachschaft BCE.
  2. In der Vollversammlung haben alle Mitglieder der Fachschaft BCE Sitz und Stimme.
  3. Pro Jahr soll mindestens eine Vollversammlung stattfinden. Diese darf nicht in den akademischen Weihnachtsferien oder in der Sommerpause stattfinden.
  4. Die Vollversammlung wird zu aktuellem Anlass vom FSR BCE oder auf Antrag von mindestens 10 % aller Mitglieder der Fachschaft BCE oder 25% der Studierenden einer durch die Fachschaft BCE vertretenen Studienrichtung einberufen.
  5. Ordentliche Vollversammlungen müssen mindestens 10 Werktage vor ihrem Stattfinden durch Aushänge an den Pinnwänden des FSR BCE, per Email über den Email–Verteiler des Fachschaftsrates, sowie nach Möglichkeit auf der Homepage des FSR BCE angekündigt werden; außerordentliche Vollversammlungen mindestens fünf Werktage vor ihrem Stattfinden. Die vorgeschlagene Tagesordnung muss mit der Ankündigung zur Vollversammlung veröffentlicht werden.
  6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Fachschaft BCE gefällt. Abweichungen davon können in dieser Satzung festgeschrieben werden.
  7. Auf Antrag kann die Vollversammlung der Fachschaft BCE mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder Neuwahlen zum FSR BCE beschließen. Sollte dieser Fall eintreten, gilt die Wahlordnung der Fachschaft BCE.
  8. Eine Vollversammlung zu der ordentlich eingeladen wurde, ist voll beschlussfähig.

§4 Der Fachschaftsrat (FSR BCE)

  1. Der FSR BCE ist beschlussfähiges und ausführendes Organ der Fachschaft BCE und an die vorgegebenen Richtlinien und Beschlüsse der Vollversammlung (siehe §3) gebunden.
  2. Die Sitzungen des FSR BCE sind öffentlich. Sie finden während der Vorlesungszeit regelmäßig, mindestens aber dreiwöchentlich, statt. In der vorlesungsfreien Zeit sind Sitzungen alle fünf Wochen abzuhalten.
  3. Der FSR BCE besteht aus mind. acht, max. 16 Mitgliedern.
  4. Der FSR BCE wird in geheimer, gleicher und freier Wahl und in der Regel einmal im Jahr gewählt. Weiteres regelt die Wahlordnung der Fachschaft BCE.
  5. Der FSR BCE kann ein Mitglied des FSR BCE aus dem FSR BCE ausschließen, wenn es gegen die Interessen der Fachschaft BCE handelt. Dazu zählt u.a. eine unentschuldigte Abwesenheit bei mehr als 3 regulären Sitzungen. Zuvor muss eine schriftliche Verwarnung der/dem Betreffenden an ihre/seine Uni Potsdam E-Mailadresse zugestellt werden. Wenn sie/er auf diese nicht innerhalb von 15 Werktagen entsprechend reagiert, kann sie/er mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des FSR BCE aus dem FSR BCE ausgeschlossen werden.
  6. Der FSR BCE wählt, auf der ersten konstituierenden Sitzung, aus seiner Mitte einen Finanzreferenten und ein Mitglied, welches als Ansprechperson für andere Gremienmitglieder der Uni Potsdam zuständig ist. Diese Person ist für die Vernetzung und den Informationsaustausch mit anderen Strukturen der Uni Potsdam zuständig.
  7. Die Beschlüsse des FSR BCE müssen nach spätestens 5 Werktagen veröffentlicht werden. Über Finanzen besteht Rechenschaftspflicht.
  8. Der FSR BCE ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner gewählten Mitglieder anwesend sind.
  9. Erfolgte nach Abschluss der Jahresfrist die Wahl des neues FSR BCE nicht, so bleibt der alte FSR kommissarisch bis zur Wahl des neuen FSR im Amt. Der Wahltermin muss innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist festgelegt und veröffentlicht sein.
  10. Der FSR BCE ist berechtigt, assoziierte Mitglieder in seiner Mitte aufzunehmen und Aufgaben an diese abzutreten. Assoziierte Mitglieder haben ebenfalls ein Stimmrecht. Um ein Mitglied zu assoziieren, ist eine zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder (mindestens 50% aller gewählten Mitglieder müssen anwesend sein) des FSR BCE nötig. Bei Abstimmungen über Finanzen sind nur ordentlich gewählte Mitglieder des FSR BCE zur Stimmabgabe berechtigt.

§5 Aufgaben des Fachschaftsrates

  1. Zu den Aufgaben des FSR BCE gehören:
  • Unterstützung der Studierenden der Fachschaft BCE in Studienangelegenheiten
  • Betreuung besonders derjenigen Mitglieder der Fachschaft BCE, die neu an der Uni Potsdam immatrikuliert sind und Zusammenarbeit mit den entsprechenden Instituten bei den Erstsemestereinführungen
  • Mitgestaltung der Ordnungen (Studien – und Prüfungsordnungen)
  • Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und Instituten bei Lehre und Forschung
  • Benennung von Vertretern für universitäre Gremien in der Mathematisch –Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
  • Veröffentlichung von Informationen zu Studium, studentischem Leben und Hochschulpolitik
  • sonstige Aufgaben innerhalb der Fachschaft BCE.

§6 Satzungsänderungen

  1. Eine Änderung der Satzung der Fachschaft BCE kann nur dann erfolgen, wenn mindestens zwei Drittel der bei der entsprechenden Vollversammlung anwesenden Mitglieder der Fachschaft BCE dieser Änderung zustimmen.
  2. Vorschläge zu Satzungsänderungen müssen mit dem Aushang zur Vollversammlung mindestens 10 Werktage vor der entsprechenden Vollversammlung veröffentlicht werden (siehe §3 (5)).
  3. Auf außerordentlichen Vollversammlungen (siehe §3 (5)) kann die Satzung der Fachschaft BCE nicht geändert werden.

§7 Finanzen

  1. Über die Verwendung der Mittel für die Fachschaft BCE, aus dem Haushalt der Studierendenschaft der Uni Potsdam beschließt der FSR BCE (siehe §4 (8)) oder die Vollversammlung der Fachschaft BCE, je mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Über die Verwendung der Mittel muss Nachweis geführt werden.
  3. Des Weiteren muss die Finanzordnung der Studierendenschaft der Uni Potsdam berücksichtigt werden.

§8 Wahlen

  1. Die Fachschaft BCE kann sich eine Wahlordnung geben.
  2. Gibt sich die Fachschaft BCE keine Wahlordnung, tritt die Wahlordnung der Studierendenschaft der Uni Potsdam an deren Stelle.

§9 Inkrafttreten

  1. Die Satzung der Fachschaft BCE tritt mit Beschluss der Vollversammlung der Fachschaft BCE in Kraft und muss nach spätestens fünf Werktagen veröffentlicht werden.