Protokoll Vollversammlung vom 18.05.2015

Beginn: 18 Uhr  

Anwesende Studierende der Fachschaft: 19

TOP I. Einführung / Bericht über das letzte Jahr

  • Keine Unfälle
  • Der FSR hat veranstaltet: Erstifahrt, Weihnachtsfeier, SÖF
  • Für die kommende Zeit ist geplant: Eine FSR-Fahrt, die interessierten offen steht, eine AUA

TOP II. Änderung der Satzung §4.5

Der fsr-bce kann ein Mitglied des fsr-bce aus dem fsr-bce ausschließen, wenn es gegen die Interessen der Fachschaft bce handelt. Zuvor muss eine schriftliche Verwarnung der/dem Betreffenden persönlich zugestellt werden. Wenn sie/er auf diese nicht innerhalb von 15 Werktagen entsprechend reagiert, kann sie/er mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des fsr-bce aus dem fsr-bce ausgeschlossen werden.“ 

Die vorgeschlagene neue Formulierung lautet:

Der FSR-BCE kann ein Mitglied des FSR-BCE aus dem FSR-BCE ausschließen, wenn es gegen die Interessen der Fachschaft BCE handelt. Dazu zählt u.a. eine unentschuldigte Abwesenheit bei mehr als 3 regulären Sitzungen. Zuvor muss eine schriftliche Verwarnung der/dem Betreffenden an ihre/seine Uni Potsdam E-Mailadresse zugestellt werden. Wenn sie/er auf diese nicht innerhalb von 15 Werktagen entsprechend reagiert, kann sie/er mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des FSR-BCE aus dem FSR-BCE ausgeschlossen werden.“

Abstimmung (Ja/Nein/Enthaltung): 19/0/0

TOP III. Änderung der Satzung §4.10 

Der FSR-BCE ist berechtigt, assoziierte Mitglieder in seiner Mitte aufzunehmen und Aufgaben an diese abzutreten. Um ein Mitglied zu assoziieren ist eine zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder des FSR-BCE nötig. Bei Abstimmungen sind nur ordentlich gewählte Mitglieder des FSR BCE zur Stimmabgabe berechtigt.

Die vorgeschlagene neue Formulierung lautet: 

Der FSR-BCE ist berechtigt, assoziierte Mitglieder in seiner Mitte aufzunehmen und Aufgaben an diese abzutreten. Assoziierte Mitglieder haben ebenfalls ein Stimmrecht. Um ein Mitglied zu assoziieren ist eine zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder des FSR-BCE nötig. Bei Abstimmungen über Finanzen sind nur ordentlich gewählte Mitglieder des FSR BCE zur Stimmabgabe berechtigt.

Abstimmung (Ja/Nein/Enthaltung): 19/0/0

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